Der Gebrauch einer an sich verbotenen Substanz durch einen Athleten zu medizinischen Zwecken ist mit einer Ausnahmegenehmigung möglich (so genannte Therapeutic Use Exemption, abgekürzt TUE).
Abhängig von der Substanz und der Art ihrer Anwendung, kann entweder eine Ausnahmegenehmigung über das Standardverfahren oder über ein vereinfachtes, verkürztes Verfahren (so genannte „Abbreviated TUE“, kurz ATUE) gewährt werden. Alle Athleten, die eine medizinische Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden benötigen, müssen bei ihrer zuständigen Anti-Doping Organisation (ADO) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Um den Antrag für die Ausnahmegenehmigung zu stellen, müssen Athleten eine dokumentierte Erkrankung haben und dies durch entsprechend aussagekräftige medizinische Daten belegen.
Wenn ein Athlet zur Behandlung einer Erkrankung eine medizinische Therapie benötigt, die jedoch unter die Dopingliste fällt, hat er die Möglichkeit mit einer Ausnahmegenehmigung die benötigte Substanz ungestraft anzuwenden.
Mit dem Welt Anti-Doping Code, hat die WADA einen Internationalen Standard zur Bewilligung von Ausnahmegenehmigungen herausgegeben. Der Standard legt fest, dass alle Internationalen Föderationen (IFs) und nationalen Anti-Doping Organisationen (NADOs) eine Stelle einrichten müssen, bei der Athleten mit dokumentierten medizinischen Krankheiten eine Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen können. Diese Organisationen müssen auch eine Gruppe von unabhängigen Ärzten bereitstellen, die einen solchen Antrag bewerten können. Die Ärztegruppe wird als als TUE Committee (TUEC) bezeichnet. IFs und NADOs, sind dann über ihre TUECs verantwortlich für die Bewilligung oder Ablehnung solcher Anträge. Ein Athlet auf internationalem Niveau, oder ein Athlet, der an einer internationalen Veranstaltung teilnimmt, muss seinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (TUE) der IF einreichen, die wiederum verantwortlich ist für die Annahme und Bewilligung. Andere Athleten, die Mitglieder eines nationalen registrierten Pools eines Landes sind, müssen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei den entsprechenden NADOs einreichen. Das Verfahren zur Beantragung und Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung sind von der WADA publiziert und im Internationalen Standard für Therapeutic Use Exemptions nachzulesen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verfahren zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung werden vom Welt Anti-Doping Code im „International Standard for Therapeutic Use Exemptions (TUE)“ geregelt. Dieser Standard ist als ein Teil des Welt Anti-Doping Programms international verpflichtend. Entsprechend der WADA Welt Anti-Doping Programm TUE Richtlinien (Version 1.0 23.01.2007) ist eine Ausnahmegenehmigung (TUE) eine Erlaubnis zur Einnahme einer verbotenen Substanz unter speziell definierten und strikt begrenzten Bedingungen. Eine Antragstellung für eine Ausnahmegenehmigung (TUE) sollte gemäß dem Internationalen Standard erfolgen. Sie muss für jeden Gebrauch einer Substanz, die auf der Dopingliste steht, beantragt werden.Abhängig von der Substanz und der Art ihrer Anwendung, kann entweder eine Ausnahmegenehmigung über das Standardverfahren oder über ein vereinfachtes, verkürztes Verfahren (so genannte „Abbreviated TUE“, kurz ATUE) gewährt werden. Alle Athleten, die eine medizinische Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden benötigen, müssen bei ihrer zuständigen Anti-Doping Organisation (ADO) eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Um den Antrag für die Ausnahmegenehmigung zu stellen, müssen Athleten eine dokumentierte Erkrankung haben und dies durch entsprechend aussagekräftige medizinische Daten belegen.
WADA Dopingliste 2008
Die Dopingliste 2008 der WADA beinhaltet folgende Kommentare in Bezug auf die medizinische Ausnahmengenehmigung (TUE):- S3. Beta-2-Agonisten
Als Ausnahme benötigt man für Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Terbutalin, wenn sie per Inhalation verabreicht werden, eine Ausnahmegenehmigung über das vereinfachte Verfahren (ATUE). Trotz der Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung wird eine Salbutamol-Konzentration (freie Substanz plus Glukuronid) von mehr als 1000 ng/mL als ein verdächtiger analytischer Befund angesehen. Das gilt solange bis der Athlet nachweisen kann, dass dies eine Folge der therapeutischen Anwendung von inhaliertem Salbutamol ist. - S5. Diuretika und andere maskierende Substanzen
Eine Ausnahmegenehmigung verliert ihre Gültigkeit, wenn der Urin eines Athleten zusätzlich zu grenzwertigen oder unterschwelligen Spiegeln einer verbotenen Substanz ein Diuretikum (entwässerndes Mittel) enthält. - M2. Chemische und physikalische Manipulation
Intravenöse Infusionen sind verboten. Für eine medizinische Akutsituation, in der sich diese Behandlung als notwendig erweist, ist nachträglich ein Ausnahmegenehmigungsverfahren einzuleiten. - M3. Gendoping
Der nicht-therapeutische Gebrauch von Zellen, Genen und genetischen Elemente, oder die Modulation der Genexpression zur sportlichen Leistungssteigerung ist verboten. - S9. Glukokortikosteroide
Alle Glukokortikosteroide sind verboten, wenn sie oral, rektal, intravenös oder intramuskulär verabreicht werden. Ihr Gebrauch bedarf einer Ausnahmegenehmigung. Andere Anwendungsarten (intraartikuläre/ periartikuläre/ peritendinöse/ epidurale/ intradermale Injektionen und Inhalationen) erfordern eine Ausnahmegenehmigung (Ausnahmen siehe unten) Topische Zubereitungen für dermatologische Anwendungen (inklusive Iontophorese/ Phonophorese) für die Anwendung am Ohr, an der Nase, den Augen, der Mundschleimhaut, dem Zahnfleisch und rund um den Anus sind nicht verboten und erfordern keine Ausnahmegenehmigung.
Wenn ein Athlet zur Behandlung einer Erkrankung eine medizinische Therapie benötigt, die jedoch unter die Dopingliste fällt, hat er die Möglichkeit mit einer Ausnahmegenehmigung die benötigte Substanz ungestraft anzuwenden.
Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung (TUE)
Die Kriterien zur Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung (TUE) sind:- Der Athlet würde ohne die Einnahme verbotener Substanzen oder Methoden unter signifikanten Gesundheitsproblemen leiden,
- die therapeutische Anwendung einer Substanz ruft keine signifikante Leistungssteigerung hervor,
- und es gibt keine therapeutische Alternative zum Gebrauch der verbotenen Substanz oder Methode.
Mit dem Welt Anti-Doping Code, hat die WADA einen Internationalen Standard zur Bewilligung von Ausnahmegenehmigungen herausgegeben. Der Standard legt fest, dass alle Internationalen Föderationen (IFs) und nationalen Anti-Doping Organisationen (NADOs) eine Stelle einrichten müssen, bei der Athleten mit dokumentierten medizinischen Krankheiten eine Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen können. Diese Organisationen müssen auch eine Gruppe von unabhängigen Ärzten bereitstellen, die einen solchen Antrag bewerten können. Die Ärztegruppe wird als als TUE Committee (TUEC) bezeichnet. IFs und NADOs, sind dann über ihre TUECs verantwortlich für die Bewilligung oder Ablehnung solcher Anträge. Ein Athlet auf internationalem Niveau, oder ein Athlet, der an einer internationalen Veranstaltung teilnimmt, muss seinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung (TUE) der IF einreichen, die wiederum verantwortlich ist für die Annahme und Bewilligung. Andere Athleten, die Mitglieder eines nationalen registrierten Pools eines Landes sind, müssen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen bei den entsprechenden NADOs einreichen. Das Verfahren zur Beantragung und Bewilligung einer Ausnahmegenehmigung sind von der WADA publiziert und im Internationalen Standard für Therapeutic Use Exemptions nachzulesen.
Schema zum Erhalt einer Ausnahmegenehmigung (TUE)
Antragsformular | |
ATUE (Abbreviated Therapeutic Use Exemption) Kurzform (vereinfachtes Verfahren) für Beta-2-Agonisten zur Inhalation oder Glukokortikosteroide für die intraartikuläre, periartikuläre, peritendinöse, epidurale, intradermale Injektion und zur Inhalation. | TUE (Therapeutic Use Exemption) |
| |
Hinweise zum Ausfüllen | |
Nur durch einen Arzt
| |
Hinweise zum Abschicken | |
| |
Entscheidung und Ergebnismitteilung | |
| |
Anfechtung der Entscheidung | |
| |
